Falls D. log und bei seiner Aussage bleibt, „ist spannend, wie das Gericht diesmal reagieren wird“, merkt Kai Mudra in der Thüringer Allgemeinen an. Konsequenzen für eine Falschaussage sind zumindest denkbar: Bundesanwalt Herbert Diemer hatte ein Ermittlungsverfahren deswegen nicht ausgeschlossen. Bislang ist allerdings noch kein NSU-Zeuge wegen möglicher Lügen belangt worden.