Wie Radio Utopie bereits berichtete, verpflichtet die in dieser Form seit 2008 geltende “Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation” (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) alle großen Internetprovider und Telefongesellschaften in der Republik
“dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen”.
Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung gilt dies auch für Betreiber von
“Netzknoten..die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen”.
Es stellt sich also die Frage, worüber alle zuständigen Stellen, Abgeordneten, Bürgerrechtsorganisationen, Anwälte, Journalisten, etc, pp, jetzt so überrascht sind.
Oder tun sie etwa nur so? Ein ganz linker Schelm, wer (das) zu Denken wagen könnte.
Was in der TKÜV – eine einfache Regierungsanordnung, gegen die bislang noch keiner vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat – drin steht, bekam die Bundestagsfraktion namens “Die Linke” jedenfalls bereits im Mai 2012 ausdrücklich erklärt. Und zwar von keinem anderen als Ronald Pofalla.