30.01.2018 - 07:45 [ Radio Utopie ]

Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten

(29.4.2015) Was in der TKÜV – eine einfache Regierungsanordnung, gegen die bislang noch keiner vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat – drin steht, bekam die Bundestagsfraktion namens „Die Linke“ jedenfalls bereits im Mai 2012 ausdrücklich erklärt. Und zwar von keinem anderen als Ronald Pofalla.

Der damalige Kanzleramtsleiter Ronald Pofalla, Vorgesetzter des damaligen Geheimdienstkoordinators Günter Heiß in Abteilung 6 (wir berichteten), in einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 17/9305) zur „strategischen Fernmeldeaufklärung“ des formalen Auslandsgeheimdienstes am 11. Mai 2012:

„Hierzu fordert der BND gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 G10 in Frage kommende Telekommunikationsdienstleister auf, an Übergabepunkten gemäß § 27 TKÜV eine vollständige Kopie der Telekommunikationen bereitzustellen, die in den angeordneten Übertragungswegen vermittelt wird.“