du hast mir am Freitag nachmittag eine E-Mail geschickt, in der du dich in einer offensichtlich sehr verärgerten Stimmung über ein Mitglied der Fraktion beschwerst. (..)
Als Fraktion wollen wir im Abgeordnetenhaus die Möglichkeiten jedes einzelnen Abgeordneten sogar noch ausbauen, und haben dazu in der Fraktion beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. In einem von uns beauftragten Gutachten wurde festgestellt, dass das Recht, Anträge ans Plenum des Abgeordnetenhauses zu stellen, auch einzelnen Abgeordneten zugestanden werden muss. Damit kommt auf jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses eine noch größere Verantwortung zu. Das verträgt sich jedoch nicht mit den sechs Sätzen in deiner E-Mail.
Offensichtlich gibt es hier grundsätzlich verschiedene Ansichten darüber, was Verantwortung angeht, und wie mit unterschiedlichen Positionen umgegangen werden soll. Du hast dich als Bundesvorsitzender an mich als Fraktionsvorsitzenden gewandt, um das Verhalten eines Mitglieds des Landesverbands Berlin zu kritisieren, der auch Mitglied der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin ist. Grundsätzlich finde ich es richtig und gut, wenn Kritik geübt wird. Allerdings sollte diese dann auch an den richtigen Adressaten gerichtet sein.