29.05.2012 - 14:44 [ Fefes Blog ]

Liebe Leser, nervt euch die Pressekammer Hamburg mit ihren Urteilen über Forenhaftung? Mit ihrer ´Störerhaftung´, von der die Abmahnindustrie lebt?

Wie dem auch sei, für alle diese Fälle habe ich für euch eine gute Gelegenheit: Heldenhaft hat sich Markus Kompa in die Bresche geworfen und eine Klage eines „Krebsarztes“ eingefangen, der selbstverständlich vor dem LG Hamburg klagt, wo auch sonst. Es geht um einen Youtube-Link, den Kompa gesetzt hat, und das Video ist eine ZDF-Dokumentar-Produktion, deren Inhalt der „Krebsarzt“ anficht. Dafür soll jetzt Kompa in Anspruch genommen werden. Es geht also mal wieder um Linkhaftung, und das LG Hamburg hat (wie zu befürchten stand) vorläufig zu Gunsten des „Krebsarztes“ entschieden. Jetzt sammelt Kompa Geld für die nächsten Instanzen.