27.01.2015 - 14:31 [ Hintergrund ]

Libyen-Einsatz der Bundeswehr vor Verfassungsgericht

Das Verfahren gibt dem Verfassungsgericht Gelegenheit, seine Rechtsprechung zur Bundestagsbeteiligung bei Auslandseinsätzen deutscher Soldaten zu präzisieren. 1994 hatten die Richter grundsätzlich angeordnet, dass die Volksvertreter bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr vorher zustimmen müssen. Nur in Eilfällen ist demnach ausnahmsweise die nachträgliche Einwilligung möglich. Ein entsprechendes Gesetz wurde 2005 erlassen.