12.06.2017 - 15:09 [ Bundesministerium des Innern ]

Leit­li­ni­en für ei­nen star­ken Staat in schwie­ri­gen Zei­ten

(3.1.2017) – Ein starker Staat setzt in gesamtstaatlichen Angelegenheiten einen starken Bund voraus. Der Föderalismus stärkt den Staat und schafft die erforderliche Nähe für regionale Angelegenheiten. Die Sicherheit im Bund muss aber auch vom Bund zu steuern sein. Die örtliche Polizeiverantwortung kann in der Fläche sachgerecht nur bei den Ländern liegen. Aber dort, wo Bund und Länder in Angelegenheiten der Sicherheit des Bundes zusammenarbeiten, braucht der Bund eine Steuerungskompetenz über alle Sicherheitsbehörden. Die bisherigen Befugnisse für das Bundeskriminalamt sind zu eng gefasst. Wir brauchen einheitliche Regeln und eine bessere Koordinierung, zum Beispiel bei der Kontrolle von Gefährdern. Hier ist sogar an ein Initiativrecht für die Sicherheitsbehörden gegenüber anderen Behörden zu denken, z. B. bei der Antragstellung für eine Abschiebehaft.

– Beim Verfassungsschutz sollten wir diskutieren, die gesamte Aufgabe in die Bundesverwaltung zu übernehmen. Die Arbeit beim Verfassungsschutz ist letztlich allein auf gesamtstaatliche Schutzgüter bezogen. Kein Gegner unserer Verfassung strebt die Beseitigung der Verfassung in nur einem Bundesland an.