Nach zwölf Jahren ist das Verfahren also immer noch nicht zu Ende, und sollte es dereinst beim Bundesverfassungsgericht landen, „dann bin ich 90, wenn es zur Verhandlung kommt“, so Gössner in einer Pause zur taz. Davon, dass der Bund auch die Möglichkeit ausschöpft, ist auszugehen. Viel zu wichtig scheint dem BfV das Recht, unbescholtene Bürger*innen so anlass-, ergebnis- und sinnlos ausspähen zu dürfen, wie es ihm gefällt.