In seiner persönlichen Erklärung vor dem OVG hatte Rolf Gössner u.a. anderem ausgeführt: „Die Einlassungen des Bundesamts für Verfassungsschutz vor Gericht sind von Kalte-Kriegs-Denken durchdrungen, sind illiberale Zeugnisse einer Geheiminstitution, die sich unter der Etikette ‚’Verfassungsschutz’ zu einer ideologischen und inquisitorischen Gesinnungsüberprüfungsbehörde aufgeschwungen hat, wie sie mit der Verfassung und den Grundrechten auf Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit nicht vereinbar ist. Auf einem solchen Niveau vor Gericht in einem einseitig ideologisch aufgeladenen Verfahren zu streiten, ist geradezu kafkaesk, hat einen zensurierenden und demokratiefeindlichen Beigeschmack, der wohl kaum zu einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft passt – und die die Beklagte vorgibt, schützen zu wollen.“