Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat entbrennt ein offener Machtkampf über Mitbestimmung beim ESM. Der Bundesrat fordert die Regierung dazu auf, die Reglungen des Artikels 23 des Grundgesetzes zu beachten. Aus diesen folgern die Länder: „Zukünftige Änderungen des ESM-Vertrages wie auch die Nutzung der vertragsimmanenten Änderungsklauseln zum Stammkapital des ESM und zu den Arten der Finanzinstrumente bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.“ Sie möchten „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über beabsichtigte Entscheidungen des ESM“ informiert werden und fordern ein Vetorecht.