Deutlich wurde in der Anhörung erneut, dass andere Länder wie Kanada oder Irland in Sachen Lobby-Transparenz wesentlich weiter sind als wir hier in Deutschland. Ähnliche Instrumente wie dort sollten auch hier möglich sein, ohne die grundrechtliche Berufsfreiheit, die besonderen Rechte der Abgeordneten oder das Anwaltsgeheimnis auszuhebeln. Doch uns ist klar, dass ein Gesetz, das Lobbyakteure zu Transparenz verpflichtet, für Deutschland ein großer Schritt ist und verfassungsrechtliche Abwägungen bei der Formulierung selbstverständlich eine Rolle spielen müssen.