Die Reformpläne der schwarz-gelben Koalition sehen vor, die Überhangmandate beizubehalten. Die Parteien sollen aber künftig nicht mehr mit verbundenen Listen antreten. Eine Verrechnung oder Verschiebung der Mandate zwischen den Bundesländern wäre damit nicht mehr möglich. Die Fünf-Prozent-Hürde soll aber weiter bundesweit und nicht einzeln für jedes Bundesland gelten.