„Als sozialverantwortliches Unternehmen“, so heißt es in einer Veröffentlichung des MZ-Verlags, habe man den kurzfristig vor die Tür gesetzten Mitarbeitern einen „Sozialplan und Interessensausgleich“ in Form einer „Beschäftigungsqualifizierungsgesellschaft“ (BQG) angeboten. Sonderlich attraktiv scheint dieses Angebot aber nicht zu sein: Alle Betroffenen ziehen es nach Informationen unserer Redaktion vor, Klage gegen ihre Entlassung einzureichen.