21.03.2014 - 03:06 [ infopartisan ]

‚Kriegsrauschen‘

Denn die Existenz dieser „Grauzone zwischen Krieg und Frieden“ ist eine Voraussetzung für die Etablierung eines dauerhaften globalen Ausnahmezustandes durch die westlichen Führungsmächte, die sich der Substanz der völkerrechtlichen Regeln mehr und mehr entziehen. Die Drohnenkrieger bewegen sich insofern jenseits des Rechts und agieren dennoch im Rahmen des rechtlichen Diskurses. (..)
Bekanntlich stellte G. W. Bushs „preemptive strike“ gegen den Irak einen solchen Normenbruch dar, eine demonstrative „Enthegung“ des Völkerrechts. Der Politologe Herfried Münkler sprach deshalb in seinem Buch Die neuen Kriege im Jahr 2002 davon, dass die USA bei einem – zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgten – Angriff auf den Irak dem jetzigen Völkerrecht den Todesstoß versetzen würden. Ein anderes Völkerrecht träte dann an seine Stelle. Und das wäre keines zwischen prinzipiell gleichen Staaten. (..)
Nach Meinung der amerikanischen Antikriegsaktivistin Medea Benjamin werden schlicht „lästige juristische Anachronismen abgeschüttelt“, das einzige Gesetz, das noch eine Rolle spiele, sei das „Gesetz des 11. September“.v (..)
Militärhistorisch zeigte sich immer Widerstand gegen Distanzwaffen. Von den Bogenschützen in der Antike und im Mittelalter bis zum modernen „Sniper“ und Drohnenpiloten (den „Scharfschützen von heute“) gilt, dass derjenige das Gebot der Reziprozität bricht, wer im Einsatz tötet, aber nicht getötet werden kann. Die UCAV repräsentieren insofern eine totale Asymmetrie.(..)
Dagegen betont der Philosoph Byung-Chul Han mit Verweis auf das berühmte Clausewitz’sche Diktum („Krieg ist Politik mit anderen Mitteln“) den politischen Charakter des klassischen Kriegs. Die zügellose Tötung jenseits eines „geordneten Zweikampfs“ vernichte den Raum des Politischen, damit auch die Möglichkeit zu einer Beendigung des Krieges, d.h. eines potenziellen Friedensschlusses. Als Reaktion auf die vermeintliche Irregularisierung des Krieges durch Aufständische sprengt der staatliche „Gegen“-Terror so jede zeitliche und räumliche Begrenzung.(..)
Da spätestens seit 9/11 die Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit immer mehr verschwimmen, richtet das Angst-Regime des autoritären Sicherheitsstaats seine Macht auch zunehmend gegen die eigene Bevölkerung. Nicht nur, indem er dazu beiträgt, dass eigene Staatsbürger in fremden Staaten von US-Kampfdrohnen exekutiert werden, sondern auch, weil Polizeibehörden unbemannte Flugzeuge zu Überwachungszwecken einsetzen. So auch seit einigen Jahren in Deutschland.(..)
Der Gedankenschritt hin zur Idee einer heimlichen selektiven Tötung von Feinden im Innern, von oppositionellen und renitent-lästigen Systemkritikern, scheint da nicht mehr allzu weit zu sein. Die Definitionsmacht über die „gefährlichen“ Individuen aber liegt allein in den Händen von Regierungen und Geheimdiensten.