08.06.2011 - 09:22 [ Rechtslupe ]

Kontoführungsgebühren für das Darlehnskonto

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, nach der der Bankkunde zur Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos verpflichtet ist, ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof sah die Führung eines Darlehnskontos als lediglich buchhalterisch im Interesse der Bank liegend an. Da aber die Führung des Kontos lediglich im Interesse der Bank liege, dürfe dem Kunden hierfür keine monatliche Gebühr in Rechnung gestellt werden.