Zum Vergleich: Die EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren sieht eine maximal zweijährige Speicherfrist vor.
Zum Vergleich: Die EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren sieht eine maximal zweijährige Speicherfrist vor.