Jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des Auslandsgeheimdienstes muss künftig vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden. „Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht“, so Lischka.