24.09.2015 - 07:31 [ Bundestag / Fraktion Bündnis90/DieGrünen ]

Kleine Anfrage – Strafrecht und Pressefreiheit II

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Hat es bereits vor der Veröffentlichung vom 26. Februar 2015 durch den Blog netzpolitik.org beim Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst oder beim MAD einen Beobachtungsvorgang zu bzw. Erhebungen von Informationen zum Blog netzpolitik.org und seinen Inhalten oder einen der beiden presserechtlich Verantwortlichen gegeben?
b) Wenn ja,
aa) wann jeweils hat,
bb) je welche Behörde,
cc) aufgrund des Vorliegens welcher tatsächlichen Anhaltspunkte,
dd) im Hinblick auf welche Bestrebungen und Tätigkeiten,
ee) auf je welcher Rechtsgrundlage diese Beobachtungen und/ oder Erhebungen begonnen?
c) Hat einer der drei oben genannten Geheimdienste nach der Veröffentlichung vom 26. Februar 2015 bzw. vom 15. April 2015 auf netzpolitik.org Beobachtungen und/oder Erhebungen von Informationen und Daten über den Blog bzw. dessen presserechtlich Verantwortliche durchgeführt?
d) Wenn ja, wie lauten dann die Antworten auf die Fragen entsprechend vorstehendem Buchstaben b?

2. Warum verweigert die Bundesregierung eine Bewertung, ob die veröffentlichten Unterlagen ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches darstellen (siehe Antwort auf Frage 16; BT-Drs. 18/5859), obwohl
a) Bundeskanzlerin über ihre Sprecherin bereits in der Regierungspressekonferenz vom 03. August 2015 und damit noch vor Abschluss der Ermittlungen durch den zuständigen Generalbundesanwalt selbst Zweifel am Landesverratsvorwurf gegen netzpolitik.org äußerte?
b) die „Rechtliche Einschätzung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses vom 6. August 2015“ offenbar das Vorliegen eines Staatsgeheimnis sowie diesbezüglichen Vorsatz der Tatverdächtigen verneint und daher „zu dem Ergebnis [kommt], dass es keine Grundlage für eine Verurteilung der beiden Blogger wegen Landesverrats gibt“ (laut SZ 08. August 2015)?
3. Hält es die Bundesregierung überhaupt für vertretbar und angemessen, dass Pläne zur Überwachung des Internet durch den Verfassungsschutz bzw. deren Finanzierung als Staatsgeheimnisse eingestuft werden könnten und damit bedeutende Fragen, die Einfluss auf die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit haben können, einen öffentlichen Debatte entzogen werden können?