(24. Juni) Die Piratenabgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben heute beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht. Nach diesem Gesetz dürfen Polizei und Verfassungsschutz nicht nur von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von “Telemedien-Diensteanbietern” wie Facebook, Google oder Twitter Daten über die Nutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter abgreifen. Der 29-seitigen Beschwerdeschrift zufolge verletze dies das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis.