16.11.2011 Eine Pflicht, bei der EinfĂĽhrung von Namens- oder Nummernschildern fĂĽr Polizeivollzugsbeamte die Personalvertretung mitbestimmen zu lassen, besteht nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin heute entschieden.
16.11.2011 Eine Pflicht, bei der EinfĂĽhrung von Namens- oder Nummernschildern fĂĽr Polizeivollzugsbeamte die Personalvertretung mitbestimmen zu lassen, besteht nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin heute entschieden.