(4.6.2018) In der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hieß es, die Bamf-interne Aufarbeitung des Falls habe zwar ergeben, dass fehlerhaft gehandelt und die vorgegebenen Schritte nicht ausreichend umgesetzt worden seien. Aber „ein schuldhaftes Verhalten der beteiligten Mitarbeitenden bzw. des Dolmetschers konnte das Bamf im Ergebnis angesichts der Umstände nicht feststellen“. Für disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen habe man daher keine Handhabe gesehen.