27.02.2015 - 13:56 [ Anwaltskanzlei Viola Lachenmann ]

Kein Rechtsschutz des Bürgers gegen BND-Überwachung, so BVerwG-(Fehl-)Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass eine Feststellungsklage gegen die BND-Überwachung des deutschen E-Mail-Verkehrs unzulässig ist, faktisch also kein Rechtsschutz des Bürgers gegen BND-Überwachung besteht ((Fehl-)Urteil vom 28.5.2014 – 6 A 1.13). Das BVerwG lehnte bereits die Zulässigkeit der Klage ab, da der Kläger nicht nachweisen könne, dass er von der willkürlichen und geheimen Massenüberwachung des E-Mail-Verkehrs erfasst würde, also seine E-Mails gelesen werden.