In beiden Fällen hatte die nach dem Auffinden verdächtiger Gegenstände alarmierte Polizei mit vielen Beamten einen Großeinsatz zur Entschärfung vermeintlicher Bomben durchgeführt und per Hubschrauber Bombenentschärfungs-Experten eingeflogen. Beides Mal entpuppten sich die Gegenstände als harmlos. Den für die Gegenstände jeweils verantwortlich gemachten Klägern wurden dann für den Polizeieinsatz nach dem Landesgebührengesetz jeweils 48 Euro pro angefangener Stunde jedes eingesetzten Polizeibeamten und 250 Euro je angefangener Viertelstunde des Polizeihubschraubereinsatzes in Rechnung gestellt.