„Die durchgeführten kriminaltechnischen Untersuchungen konnten eine Anwesenheit des Beschuldigten während des Tatgeschehens im Führerhaus des LKW bislang nicht belegen“, teilte der Generalbundesanwalt mit. Der zwischenzeitlich festgenommene Mann habe in einer polizeilichen Vernehmung „umfangreiche Angaben“ gemacht, eine Tatbeteiligung jedoch bestritten.
Der Generalbundesanwalt wies zudem darauf hin, dass es keine „lückenlose Verfolgung“ des Lkw-Fahrers nach dem Anschlag durch Augenzeugen gegeben habe.