01.08.2015 - 02:46 [ Law Blog ]

Karlsruher Placebos

Das einzige, was Range sagt, ist folgendes: Wir machen momentan keine Hausdurchsuchung bei netzpolitik.org. Und wir verhaften die beiden Autoren nicht. Oder was sonst sollte wohl mit „nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen“ gemeint sein? Im übrigen ergibt sich aus dem Umstand, dass nach Ranges Auffassung angeblich solche Maßnahmen durchaus möglich sind, dass die Behörde Beckedahl und Meister nach wie vor verdächtigt. Ohne ausreichenden Anfangsverdacht wären Exekutivmaßnahmen nämlich eine strafbare Verfolgung Unschuldiger.