(27. Februar 2008) Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr” haben.
Und:“Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt”. (…)
Nicht nur die Vorratsdatenspeicherung, auch sonstige Massnahmen zur massenhaften, verdachtslosen Überwachung wie der Speicherung von Bewegungsdaten (Handy, Maut, etc) dürften damit zwar vom Tisch sein.
Möglich ist aber weiter die totale, absolute Überwachung einzelner, die sich die Exekutivbehörden einfach mal ausgeguckt haben um ihn fertig zu machen.