05.03.2015 - 11:34 [ Radio Utopie ]

Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung Einzelner

(27.2.2008) Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr” haben.

Und:“Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt. (…)

Zumindestens meine Zielperson, der Innenminister Wolfgang Schäuble, stimmt mir in dieser Rechtsauffassung zu. Er geht laut neuester Meldungen von einer “schnellen Umsetzung” der Online-Durchsuchung aus.
Im Klartext: er kann mich mit seinen Truppen, Mannschaften, Diensten, Geldmitteln und Möglichkeiten überwachen lassen, für verdächtig und damit informell recht und -würdelos erklären lassen – weil das nicht verdächtig ist.
Weil er nie gewählter, aber ernannter Minister ist und damit die exekutive Macht innehat.

Aber ich kann ihn nur öffentlich überwachen und so schnell verdächtig sein.

Eh bién. Allez, mes enfants de la Republique..