(24.04.2013) Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt. Die Datei sei in ihrer Grundstruktur verfassungsgemäß, hieß es in dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Dennoch seien Nachbesserungen im Detail notwendig.