Außergerichtliches Töten von BürgerInnen anderer Staaten auf deren Territorien verstößt nicht nur gegen die Menschenrechts-Charta der UNO und gegen das Völkerrecht, sondern auch – wenn das Verbrechen von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht – gegen unser Grundgesetz. Das wollen wir nicht länger hinnehmen, weder das illegale Treiben der USA in Deutschland noch deren Völkerrechtsverbrechen von deutschem Boden aus, noch deren Unterstützung durch die Bundesregierung.