Für Unbehagen bei LINKEN und Grünen sorgt jedoch Punkt 9. »Wir werden deshalb das Berliner Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) für den öffentlichen Raum so ergänzen, das Videoüberwachung anlassbezogen und temporär sowie an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten als zusätzliches nützliches Instrument für die Berliner Polizei zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben einsetzbar wird«, heißt es da.