Das seit August 2016 gültige „Rechtsvereinfachungsgesetz“ für von Hartz-IV-Abhängige ermöglicht, Betroffene mit einem Bußgeld von 5000 Euro zu bestrafen, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Laut der Zeitung Neues Deutschland besteht diese zum Beispiel darin, Angaben gegenüber dem Jobcenter nicht vollständig gemacht zu haben.