(5.Mai) Das italienische Abgeordnetenhaus hat am Montag in vierter Lesung eine Wahlrechtsreform verabschiedet, die der Regierung mehr Unabhängigkeit vom Willen der Wähler verschaffen soll. Der Senat hatte dem Gesetz bereits im Januar zugestimmt.
Wie schon das alte Wahlrecht, das 2013 vom Verfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde, garantiert auch das neue der jeweils stärksten Partei eine automatische Mehrheit im Abgeordnetenhaus, selbst wenn ihr Wahlergebnis weit unter 50 Prozent liegt.