27.12.2011 - 08:32 [ Unser Politikblog ]

Interview mit Lucie Veith zum dritten Erfolg des Vereins Intersexuelle Menschen e. V. vor den Vereinten Nationen

Der Verein Intersexuelle Menschen e. V. hat in 2011 einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht zur Anti-Folter-Konvention CAT der Vereinten Nationen eingereicht. Der Parallelbericht machte geltend, dass durch die Art der medizinischen Behandlung zwischengeschlechtlicher Menschen insbesondere das Verbot der Folter (Art. 1 CAT) und das Verbot der grausamen und unmenschlichen Behandlung (Art. 16 CAT) verletzt werden. Inhaltlich geht es um das Leid, welches entstehen kann, wenn zwischengeschlechtliche Menschen (Menschen, die bei Geburt körperlich nicht eindeutig männlich oder weiblich sind) ohne eigene Einwilligung medizinischen Eingriffen am Genital unterzogen werden mit allen Risiken bzgl. späterer Sensitivität, und wenn zwischengeschlechtliche Menschen aus Angst vor einem erhöhten Entartungsrisiko ihrer Gonaden präventiv kastriert statt zur Vorsorgeuntersuchung geschickt werden und damit lebenslänglich auf oft nebenwirkungsreiche medikamentöse Hormonsubstitution angewiesen sind.
Das Folterverbot in der Definition des CAT-Abkommens kann nicht nur verletzt sein, wenn man vorsätzlich schwere Leiden zur Erreichung eines konkreten Ziels wie z. B. der Erlangung von Informationen ausübt, sondern auch, wenn man dies aus diskriminierenden Gründen tut.