08.04.2014 - 09:24 [ Radio Utopie ]

#Internetsperren: Warum das Urteil des E.U.-Gerichtshofs nichts bedeutet

(27.März)
1. Das heisst nicht “Europäischer Gerichtshof”. Das heißt “Gerichtshof der Europäischen Union”.

2. Die “Grundrechte” der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die “umgesetzt” werden “können”, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-”Parlament” beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus übrigens noch nicht.

3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der “Europäischen Union” immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein Gläubiger oder wird dafür bezahlt. Mehr nicht.