(27.März)
1. Das heisst nicht “Europäischer Gerichtshof”. Das heißt “Gerichtshof der Europäischen Union”.
2. Die “Grundrechte” der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die “umgesetzt” werden “können”, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-”Parlament” beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus übrigens noch nicht.
3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der “Europäischen Union” immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein Gläubiger oder wird dafür bezahlt. Mehr nicht.