“Das Grundrecht der negativen Vereinigungsfreiheit werde durch die IHK-Pflichtmitgliedschaft unterlaufen, glaubt Boeddinghaus. Für ihn ist das Einreichen der Verfassungsbeschwerde vorläufiger Höhepunkt einer lange währenden Auseinandersetzung. Begonnen hat diese im Jahr 1996, und zwar mit der Gründung von “IHK-Verweigerer e.V.”.“