Die Messinformationen stehen hierbei dem Energielieferanten zu, d. h. sie dürfen derzeit nicht frei zugänglich gemacht werden, insbesondere nicht einem Wettbewerber. Weiterhin ist bei den gewonnenen Messdaten der Datenschutz zu beachten (denn dadurch lässt sich z. B. anhand des Stromverbrauches der Kaffeemaschine erkennen, wann jemand morgens aufsteht).