Die Zusammenlegung von Bundespolizei und BKA zu einer „Bundespolizei neu“ verstößt in doppelter Hinsicht gegen die geltende Verfassung. Sie missachtet die Trennung von Polizei und Geheimdienst und die Länderhoheit über die Polizei.
Die Zusammenlegung von Bundespolizei und BKA zu einer „Bundespolizei neu“ verstößt in doppelter Hinsicht gegen die geltende Verfassung. Sie missachtet die Trennung von Polizei und Geheimdienst und die Länderhoheit über die Polizei.