Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, welche Anforderungen die Behörden an Überwachungstechnologien stellen, vor allem nach dem Desaster mit dem DigiTask-Trojaner und der versprochenen “totalen Transparenz und Aufklärung“. Daher haben wir Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt und die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten.