In Rheinland-Pfalz sind anonyme Anfragen an Landesbehörden nicht mehr möglich. Das entspricht einem bundesweiten Trend: Immer mehr Behörden greifen in die informationelle Selbstbestimmung von AntragsstellerInnen ein. Bald werden die Gerichte darüber entscheiden. Denn gegen die Regelung wurde in der vergangenen Woche Verfassungsbeschwerde eingelegt.