Diese Ernennung nehmen wir zum Anlass, ein weiteres Mal an die vorliegenden Anträge auf Selbstversorgung von Cannabispatienten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu erinnern. Sie dürfen seitens der Bundesregierung nicht weiter blockiert werden: Kranken darf nachweislich wirksame Medizin niemals vorenthalten werden.«