10.10.2013 - 04:01 [ Luftpost ]

In einem Luftkorridor im zivilen Luftraum zwischen den bayrischen Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels dürfen mit Genehmigung des Bundesministeriums der Vertei- digung künftig US-Drohnen fliegen

„Als ich nach Deutschland kam, durften wir (unsere Unmanned Aerial Vehicles / UAVs,
die unbemannten Flugkörper) noch nirgendwo fliegen,“ sagte Wilson, ein UAV-Operator
der 66th Military Intelligence Brigade (der 66. Militärgeheimdienst-Brigade). „Wir sollen Sie
darüber informieren, dass die Kamera (in der Drohne) nur gebraucht wird, damit wir Hin-
dernisse umfliegen können, und nicht, um zu beobachten, was die Leute tun.“