Das Verfahren ist von schweren, die Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft belegenden Fehlern und von massivem Amtsmissbrauch der Ermittlungsbehörden geprägt.
Dem Angeklagten wurde vor Anklageerhebung kein rechtliches Gehör gewährt. Er ist nicht befragt worden. Was er zu den Vorwürfen zu sagen hat, interessierte niemand. Niemand hat je Mitglieder der Jungen Gemeinde zu der inneren Haltung des Angeklagten befragt, das interessierte niemanden. Die Dresdener Strafverfolger hätten von den jungen Leuten erfahren, dass der Angeklagte Polizeibeamte nie „Bullen“ nennt, dass er ein Mann ist, der Friedfertigkeit predigt und eines jeden Recht auf körperliche Unversehrtheit stets verteidigt.
Er war stattdessen von Anbeginn der Ermittlungen als TV, als tatverdächtigt stigmatisiert….