(15.1.) Gegen soziale Diskriminierung gibt es keinen Rechtsschutz
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die zur Entschädigung verurteilte Immobilienfirma kann Widerspruch einlegen. Doch fĂźr das Netzwerk Mieterstadt ist es wegweisend. Es weist daraufhin, dass die Praktiken der verurteilten Immobilienfirma kein Einzelfall ist. Die ethnische Diskriminierung ist ein Mittel bei der Vertreibung von MieterInnen mit wenig Einkommen. DafĂźr ist der Fanny Hensel Kiez ein sehr prägnantes Beispiel. Ăber Jahre haben sich dort die MieterInnen aus dem sozialen Wohnungsbau gehen ihre Verdrängung gewehrt.