Das Auswärtige Amt hält seine interne juristische Prüfung zum Fall Böhmermann weiter unter Verschluss. Das geht aus einer Antwort auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass es das offenbar neunzeilige interne Gutachten nicht herausgeben muss, macht das Amt gleich vier der über dreißig möglichen Ausschlussgründe geltend: