21.05.2015 - 10:28 [ Verband der deutschen Internetwirtschaft eco ]

Hintergrundpapier zur Diskussion um ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist weiterhin problematisch. Fraglich ist immer noch, ob das Vorhaben gegen Grundrechte verstößt. Die beteiligten Ministerien haben zwar in einigen Punkten den in den Urteilen von BVerfG und EuGH aufgestellten Maßstäben Rechnung getragen, es sind etwa kürzere Speicherfristen geplant (s.o.). Jedoch müssten durch den in der
Zwischenzeit vollzogenen technologischen Wandel de facto viel mehr Verkehrsdaten gespeichert werden, um die Informationen, die abrufbar sein sollen, zu generieren (s.u. IP-Adressen). Das könnte sogar einen noch intensiveren Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) und die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I i.V. m. 1I GG) bedeuten. Außerdem bleibt es bei dem Grundproblem der anlasslosen, also vorsorglichen, verdachtsunabhängigen Speicherung, die alle Nutzer von Telekommunikation unter Generalverdacht stellt.