Die vorgezogenen Wahlen in Schleswig-Holstein sind nötig geworden, weil das Landesverfassungsgericht im Jahr 2010 gravierende Mängel am bisherigen Wahlrecht festgestellt und Neuwahlen angeordnet hatte. Hintergrund-Informationen zum neuen Wahlrecht.
Die vorgezogenen Wahlen in Schleswig-Holstein sind nötig geworden, weil das Landesverfassungsgericht im Jahr 2010 gravierende Mängel am bisherigen Wahlrecht festgestellt und Neuwahlen angeordnet hatte. Hintergrund-Informationen zum neuen Wahlrecht.