Bei einer groben Durchsicht konnte ich beim besten Willen nichts finden, was die Grenzen der Meinungsfreiheit erkennbar überschreitet. Und schon gar nichts, was strafbar sein könnte…
Ich lag wohl richtig in der Annahme, dass der Staatsanwalt auch Besseres zu tun hatte, als im Trüben zu fischen. Die Einstellungsmitteilung kam postwendend.