per Grundgesetz wurde die Todesstrafe 1949 abgeschafft, und Bundesrecht bricht Landesrecht.
Trotzdem: Auf dem Papier steht die Todesstrafe noch. Das stört viele Bürgerinnen und Bürger in Hessen, es gibt Petitionen zur Abschaffung. Doch Politiker aller Couleur zögern und zaudern.