Warum stellten die Beamten schließlich im Jahr 2003 die Fahndung ein? Und: War es richtig, dass das thüringische Landeskriminalamt damals zwar prüfte, ob die Drei einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung angehören könnten, die Staatsanwaltschaft das aber verneinte? Ist es nachvollziehbar, wenn der Thüringer Verfassungsschutz sagt, er habe nach Einstellung des Verfahrens 2003 keine ernstzunehmenden Hinweise auf den Aufenthaltsort des Trios bekommen.