Während Maas bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag noch versicherte, nur bei „schwersten Straftaten“ wie Mord und Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sollten die Vorratsdaten ausgelesen werden dürfen, will die Regierung den Straftatenkatalog nun auf Wohnungseinbrüche ausweiten. Von „schwersten“ oder gar „allerschwersten“ Straftaten, wie es der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich formuliert hatte, ist nun nicht mehr die Rede.